Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft hat jeder, der am Arbeitsplatz ein Flurförderzeug oder einen Telestapler bedient, eine umfangreiche Ausbildung sowie eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Nur dann ist der Mitarbeiter zur Führung eines Flurförderzeuges berechtigt.
Die notwendige Bedingung, um den Gabelstaplerschein machen zu dürfen, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Zudem muss der Mitarbeiter belegen, dass er über die erforderliche körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeuges oder Telestaplers verfügt. Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz ein Flurförderzeug bedienen, müssen im Zuge des betrieblichen Arbeitsschutzes an einer Unterweisung einmal pro Jahr teilnehmen. Diese Jahresunterweisung kann bei SYSTEM LIFT kosten- und zeitsparend via E-Learning erfolgen. Hinweis: Wer über einen betrieblichen Staplerführerschein verfügt, ist dazu befugt, zusätzlich zu Staplern andere Hubwagen und Zugmaschinen im innerbetrieblichen Bereich zu fahren – jedoch nur, wenn deren Höchstgeschwindigkeit die festgesetzte Grenze von 6 km/h nicht überschreitet. Zur Führung eines Staplers im öffentlichen Raum ist ein Führerschein der Führerscheinklasse L notwendig. Noch dazu muss das Gerät den StVzO- und StVO-Vorgaben entsprechen.
Sie haben noch Fragen zum Staplerschein und benötigen Informationen zum Preis, zu sonstigen Kosten, zur Prüfung oder zur Gültigkeitsdauer? Fragen Sie uns bitte jederzeit an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0511-69 60 34 44 an. Wir geben Ihnen schnellstens Auskünfte und unterbreiten Ihnen unser Angebot mit günstigen Preisen.